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Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeines
- чл. 1 Geltungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Mutterschutz
- чл. 4 Stellenausschreibungspflicht
- чл. 5 Schwerbehinderte Menschen
- Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
- чл. 6 Gestaltung der Laufbahnen
- чл. 7 Erlangen der Laufbahnbefähigung
- чл. 8 Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung
- чл. 9 Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen
- Unterabschnitt 2 Vorbereitungsdienste
- чл. 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation
- чл. 11 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren
- чл. 12 Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- чл. 13 Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung
- чл. 14 Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
- чл. 15 Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
- чл. 16 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
- чл. 17 Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst
- чл. 18 Verlängerung der Vorbereitungsdienste
- чл. 19 Verkürzung der Vorbereitungsdienste
- чл. 20 Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen
- Unterabschnitt 3 Anerkennung von Befähigungen
- чл. 21 Allgemeine Regelungen
- чл. 22 Einfacher Dienst
- чл. 23 Mittlerer Dienst
- чл. 24 Gehobener Dienst
- чл. 25 Höherer Dienst
- чл. 26 Andere Bewerberinnen und Bewerber
- Unterabschnitt 4 Sonderregelungen
- чл. 27 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes
- чл. 28 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes
- чл. 29 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes
- чл. 30 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes
- чл. 31 Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst
- чл. 32 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen
- чл. 33 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen
- чл. 34 Einstellung in ein Beförderungsamt
- чл. 35 Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt
- чл. 36 Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
- Unterabschnitt 1 Probezeit
- чл. 37 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
- чл. 38 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten
- чл. 39 Verlängerung der Probezeit
- Unterabschnitt 2 Beförderung
- чл. 40 Voraussetzungen einer Beförderung
- чл. 41 Auswahlentscheidungen
- чл. 42 Erprobungszeit
- Unterabschnitt 3 Aufstieg
- чл. 43 Voraussetzungen für den Aufstieg
- чл. 44 Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission
- чл. 45 Vorbereitungsdienste
- чл. 46 Fachspezifische Qualifizierungen
- чл. 47 Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation
- чл. 48 Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn
- чл. 49 Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung
- Unterabschnitt 4 Sonstiges
- чл. 50 Laufbahnwechsel
- чл. 51 Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
- чл. 52 Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
- чл. 53 Wechsel in eine Laufbahn des Bundes
- чл. 54 Internationale Verwendungen
- Abschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung
- чл. 55 Personalentwicklung
- чл. 56 Dienstliche Qualifizierung
- Abschnitt 5 Dienstliche Beurteilung
- чл. 57 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
- чл. 58 Inhalt der dienstlichen Beurteilung
- чл. 59 Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab
- Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- чл. 60 Überleitung der Beamtinnen und Beamten
- чл. 61 Vorbereitungsdienste
- чл. 62 Beamtenverhältnis auf Probe
- чл. 63 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden
- чл. 64 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
- чл. 65 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik