DE · 1. DV-BEG
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Inhoud
- I. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
- Art. 1 Nachweis des Todes
- Art. 2 Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung
- Art. 3 Anspruchsvoraussetzung nach § 4 BEG
- II. Kreis der Hinterbliebenen
- Art. 4 Witwer
- Art. 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte
- Art. 6
- Art. 7 Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre
- Art. 8 Elternlose Enkel
- Art. 9 Verwandte der aufsteigenden Linie und Adoptiveltern
- 1. Berechnung und Zahlung der Rente
- Art. 10 Art der Berechnung
- Art. 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- Art. 12 Hundertsatz des Unfallruhegehalts und der Versorgungsbezüge
- Art. 13 Hundertsatz der Rente
- Art. 13a Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen
- Art. 14 Mindestrente
- Art. 15 Verteilung von anzurechnenden Leistungen
- Art. 16 Zahlung der Rente
- 2. Ruhen und Erlöschen der Rente
- Art. 17 Ruhen der Rente
- Art. 18 Erlöschen der Rente
- Art. 18a Wiederaufleben der Rente
- 3. Anzeigepflicht und Änderung der Verhältnisse
- Art. 19 Anzeigepflicht
- Art. 20 Verletzung der Anzeigepflicht
- Art. 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse
- Art. 21a
- IV. Kapitalentschädigung
- Art. 22 Berechnung der Kapitalentschädigung
- V. Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
- Art. 22a
- VI. Schlußbestimmungen
- Art. 22b Stichtag für Neufestsetzung der Renten
- Art. 22c Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung
- Art. 23
- Art. 24 Zeitlicher Anwendungsbereich