DE · ArbnErfGDV 2
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
Inhoud
- Art. 1 Voraussetzungen für die Bestellung als Beisitzer
- Art. 2 Beisitzer aus Kreisen der Arbeitgeber
- Art. 3 Beisitzer aus Kreisen der Arbeitnehmer
- Art. 4 Vorschlagslisten
- Art. 5 Ehrenamt
- Art. 6 Zurückziehung eines Beisitzers
- Art. 7 Abberufung eines Beisitzers
- Art. 8 Entschädigung der Beisitzer
- Art. 9 (weggefallen)
- Art. 10 Beisitzer aus Kreisen der Beamten und Soldaten
- Art. 11 (weggefallen)
- Art. 12 (weggefallen)
- Art. 13 Inkrafttreten