DE · ArbnErfGDV 2
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
Съдържание
- чл. 1 Voraussetzungen für die Bestellung als Beisitzer
- чл. 2 Beisitzer aus Kreisen der Arbeitgeber
- чл. 3 Beisitzer aus Kreisen der Arbeitnehmer
- чл. 4 Vorschlagslisten
- чл. 5 Ehrenamt
- чл. 6 Zurückziehung eines Beisitzers
- чл. 7 Abberufung eines Beisitzers
- чл. 8 Entschädigung der Beisitzer
- чл. 9 (weggefallen)
- чл. 10 Beisitzer aus Kreisen der Beamten und Soldaten
- чл. 11 (weggefallen)
- чл. 12 (weggefallen)
- чл. 13 Inkrafttreten