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Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Allgemeines Benachteiligungsverbot
- Art. 4 Abweichende Vereinbarungen
- Unterabschnitt 1 Informationspflichten
- Art. 5 Vorvertragliche Entgeltinformation
- Art. 6 Inhalt der Entgeltinformation zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten
- Art. 7 Inhalt der Entgeltinformation bei Paketen von Diensten oder von weiteren Produkten
- Art. 8 Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltinformation
- Art. 9 Form und Gestaltung der Entgeltinformation
- Art. 10 Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Art. 11 Inhalt der Entgeltaufstellung
- Art. 12 Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltaufstellung
- Art. 13 Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung
- Art. 14 Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister
- Art. 15 Allgemeine Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie
- Unterabschnitt 2 Vergleichswebsites
- Art. 16 Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten durch die Bundesanstalt
- Art. 17 Anforderungen an die Vergleichswebsite für Zahlungskonten, Meldepflicht für Zahlungsdienstleister
- Art. 18 Weitere Anforderungen an die Vergleichswebsite
- Art. 19 Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften
- Unterabschnitt 1 Anspruch auf Kontenwechselhilfe
- Art. 20 Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe
- Art. 21 Ermächtigung des Kontoinhabers
- Unterabschnitt 2 Pflichten der beteiligten Zahlungsdienstleister
- Art. 22 Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
- Art. 23 Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters
- Art. 24 Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister
- Art. 25 Haftung bei Pflichtverletzungen
- Unterabschnitt 3 Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
- Art. 26 Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
- Abschnitt 4 Grenzüberschreitende Kontoeröffnung
- Art. 27 Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
- Art. 28 Aufforderung durch den Verbraucher
- Art. 29 Handlungen des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
- Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich
- Art. 30 Anwendungsbereich
- Unterabschnitt 2 Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
- Art. 31 Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- Art. 32 Benachteiligungsfreies Leistungsangebot und Koppelungsverbot
- Art. 33 Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- Art. 34 Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- Art. 35 Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos
- Art. 36 Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
- Art. 37 Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
- Unterabschnitt 3 Basiskontovertrag
- Art. 38 Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto
- Art. 39 Vereinbarung weiterer Dienstleistungen
- Art. 40 Benachteiligungsverbot bei der Führung eines Basiskontos
- Art. 41 Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
- Art. 42 Kündigung durch das kontoführende Institut
- Art. 43 Kündigungserklärung des kontoführenden Instituts
- Art. 44 Ordentliche Kündigung durch den Kontoinhaber
- Art. 45 Unterstützungsleistungen zu Basiskonten
- Abschnitt 6 Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz
- Art. 46 Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Aufsicht
- Art. 47 Öffentliche Informationen der Bundesanstalt
- Art. 48 Verwaltungsverfahren
- Art. 49 Anordnung bei unrechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Untätigkeit und Fristversäumnis
- Art. 50 Klage gegen die Bundesanstalt; Verordnungsermächtigung
- Art. 51 Klage gegen den Verpflichteten
- Art. 52 Mitteilung an die Bundesanstalt in Zivilverfahren
- Abschnitt 7 Sanktionen
- Art. 53 Bußgeldvorschriften