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Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall von Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Contents
- Abschnitt 1 Angemessenheit und Erforderlichkeit
- Art. 1 Angemessenheit der Eigenmittel und Erforderlichkeit der Absicherung
- Abschnitt 2 Regelungen für die Eigenmittelberechnung von Zahlungsinstituten
- Art. 2 Berechnung der Eigenmittelanforderungen
- Art. 3 Berechnung nach Methode A
- Art. 4 Berechnung nach Methode B
- Art. 5 Berechnung nach Methode C
- Art. 6 Festlegung der Methode
- Abschnitt 3 Regelungen für die Eigenmittelberechnung von E-Geld-Instituten
- Art. 7 Berechnung der Eigenmittelanforderungen
- Art. 8 Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
- Art. 9 Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
- Abschnitt 4 Kriterien für die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten
- Art. 10 Kriterien bei Zahlungsauslösediensten
- Art. 11 Kriterien bei Kontoinformationsdiensten
- Abschnitt 5 Melde- und Anzeigepflichten
- Art. 12 Meldungen zur Eigenmittelausstattung
- Art. 13 Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen
- Art. 14 Inkrafttreten