DE · ZIEV
Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall von Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Съдържание
- Abschnitt 1 Angemessenheit und Erforderlichkeit
- чл. 1 Angemessenheit der Eigenmittel und Erforderlichkeit der Absicherung
- Abschnitt 2 Regelungen für die Eigenmittelberechnung von Zahlungsinstituten
- чл. 2 Berechnung der Eigenmittelanforderungen
- чл. 3 Berechnung nach Methode A
- чл. 4 Berechnung nach Methode B
- чл. 5 Berechnung nach Methode C
- чл. 6 Festlegung der Methode
- Abschnitt 3 Regelungen für die Eigenmittelberechnung von E-Geld-Instituten
- чл. 7 Berechnung der Eigenmittelanforderungen
- чл. 8 Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
- чл. 9 Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
- Abschnitt 4 Kriterien für die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten
- чл. 10 Kriterien bei Zahlungsauslösediensten
- чл. 11 Kriterien bei Kontoinformationsdiensten
- Abschnitt 5 Melde- und Anzeigepflichten
- чл. 12 Meldungen zur Eigenmittelausstattung
- чл. 13 Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen
- чл. 14 Inkrafttreten