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DE · ZensG 2022

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022

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Contents

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
  2. Art. 1 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Unterabschnitt 1 Bevölkerungszählung
  5. Art. 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
  6. Art. 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
  7. Art. 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
  8. Art. 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
  9. Art. 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
  10. Art. 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
  11. Unterabschnitt 2 Gebäude- und Wohnungszählung
  12. Art. 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
  13. Art. 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
  14. Unterabschnitt 3 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  15. Art. 11 Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  16. Art. 12 Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  17. Art. 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  18. Unterabschnitt 4 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  19. Art. 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  20. Art. 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  21. Art. 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  22. Art. 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
  23. Art. 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
  24. Abschnitt 3 Organisation
  25. Art. 19 Weitere Erhebungsstellen
  26. Art. 20 Erhebungsbeauftragte
  27. Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
  28. Art. 21 Mehrfachfallprüfung
  29. Art. 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung
  30. Abschnitt 5 Auskunftspflicht
  31. Art. 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
  32. Art. 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
  33. Art. 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  34. Art. 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  35. Abschnitt 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
  36. Art. 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
  37. Art. 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
  38. Art. 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
  39. Art. 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
  40. Art. 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
  41. Art. 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
  42. Art. 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
  43. Art. 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
  44. Abschnitt 7 Schlussvorschriften
  45. Art. 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
  46. Art. 36 Finanzzuweisung
  47. Art. 36a Verordnungsermächtigung
  48. Art. 37 Inkrafttreten