DE · ZensG 2022
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- Art. 1 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 1 Bevölkerungszählung
- Art. 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
- Art. 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
- Art. 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
- Art. 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
- Art. 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
- Art. 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- Unterabschnitt 2 Gebäude- und Wohnungszählung
- Art. 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
- Art. 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
- Unterabschnitt 3 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- Art. 11 Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- Art. 12 Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- Art. 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- Unterabschnitt 4 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- Art. 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- Art. 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- Art. 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- Art. 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
- Art. 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
- Abschnitt 3 Organisation
- Art. 19 Weitere Erhebungsstellen
- Art. 20 Erhebungsbeauftragte
- Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
- Art. 21 Mehrfachfallprüfung
- Art. 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung
- Abschnitt 5 Auskunftspflicht
- Art. 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- Art. 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
- Art. 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- Art. 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- Abschnitt 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
- Art. 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
- Art. 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
- Art. 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
- Art. 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
- Art. 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
- Art. 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- Art. 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
- Art. 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- Art. 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
- Art. 36 Finanzzuweisung
- Art. 36a Verordnungsermächtigung
- Art. 37 Inkrafttreten