DE · ZensG 2022
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- чл. 1 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 1 Bevölkerungszählung
- чл. 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
- чл. 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
- чл. 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
- чл. 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
- чл. 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
- чл. 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- Unterabschnitt 2 Gebäude- und Wohnungszählung
- чл. 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
- чл. 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
- Unterabschnitt 3 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- чл. 11 Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- чл. 12 Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- чл. 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- Unterabschnitt 4 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- чл. 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- чл. 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- чл. 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- чл. 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
- чл. 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
- Abschnitt 3 Organisation
- чл. 19 Weitere Erhebungsstellen
- чл. 20 Erhebungsbeauftragte
- Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
- чл. 21 Mehrfachfallprüfung
- чл. 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung
- Abschnitt 5 Auskunftspflicht
- чл. 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- чл. 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
- чл. 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- чл. 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- Abschnitt 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
- чл. 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
- чл. 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
- чл. 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
- чл. 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
- чл. 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
- чл. 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- чл. 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
- чл. 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- чл. 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
- чл. 36 Finanzzuweisung
- чл. 36a Verordnungsermächtigung
- чл. 37 Inkrafttreten