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Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Contents
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- Art. 3 Ausnahmen
- Art. 4 Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute
- Abschnitt 2 Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt
- Art. 5 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
- Art. 5a Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
- Art. 6 Sofortige Vollziehbarkeit
- Art. 7 Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
- Art. 8 Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute
- Abschnitt 3 Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
- Art. 9 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- Art. 10 Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht
- Art. 11 Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen
- Art. 12 Verschwiegenheitspflicht
- Abschnitt 4 Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente
- Art. 13 Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung
- Art. 14 Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 1 Erlaubnis
- Art. 15 Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen
- Art. 16 Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung
- Art. 17 Anfangskapital
- Art. 18 Versagung der Erlaubnis
- Art. 19 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- Abschnitt 2 Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
- Art. 20 Geschäftsleiter
- Art. 21 Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
- Art. 22 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
- Art. 23 Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind
- Abschnitt 3 Inhaber bedeutender Beteiligungen
- Art. 24 Anzeige
- Art. 25 Beurteilungszeitraum
- Art. 26 Beurteilungskriterien und Untersagung
- Art. 27 Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht
- Abschnitt 4 Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften
- Art. 28 Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
- Art. 29 Bezeichnungsschutz
- Art. 30 Registervorschriften
- Kapitel 3 Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen
- Art. 31 Information über die Sicherungseinrichtung
- Art. 32 Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung
- Kapitel 4 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Art. 33 Interne Sicherungsmaßnahmen
- Art. 34 Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
- Art. 35 Verstärkte Sorgfaltspflichten
- Art. 36 Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften
- Art. 37 Verbotene Geschäfte
- Abschnitt 1 Grundlagen der Solvenzaufsicht
- Art. 38 Anwendungsbereich
- Art. 39 Internes Kapital und liquide Mittel
- Art. 40 Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
- Art. 41 Interne Unternehmensführung
- Art. 42 Länderspezifische Berichterstattung
- Art. 43 Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements
- Art. 44 Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung
- Art. 45 Risikosteuerung
- Art. 46 Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2 Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
- Art. 47 Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
- Art. 48 Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle
- Abschnitt 3 Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
- Art. 49 Besondere Aufsichtsbefugnisse
- Art. 50 Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
- Art. 51 Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln
- Art. 52 Besondere Liquiditätsanforderungen
- Art. 53 Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
- Art. 54 Veröffentlichungspflichten
- Art. 55 Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
- Unterabschnitt 1 Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
- Art. 56 Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
- Art. 57 Informationspflichten in Krisensituationen
- Art. 58 Aufsichtskollegien
- Art. 59 Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
- Art. 60 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
- Unterabschnitt 2 Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
- Art. 61 Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
- Art. 62 Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung
- Art. 63 Gemischte Holdinggesellschaften
- Abschnitt 5 Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat
- Art. 64 Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute
- Art. 65 Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute
- Art. 66 Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
- Art. 67 Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften
- Art. 68 Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung
- Art. 69 Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken
- Abschnitt 6 Besondere Vorgaben bei qualifizierter Kryptoverwahrung
- Art. 69a Vermögenstrennung
- Abschnitt 1 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- Art. 70 Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute
- Art. 71 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute
- Art. 72 Änderung der angezeigten Verhältnisse
- Abschnitt 2 Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
- Art. 73 Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
- Art. 74 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- Art. 75 Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt
- Kapitel 7 Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung
- Art. 76 Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
- Art. 77 Prüferbestellung und Anzeige
- Art. 78 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
- Kapitel 7a DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
- Art. 78a Zuständigkeit
- Art. 78b Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15
- Art. 78c Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
- Kapitel 7b Zulassung von Datenbereitstellungsdiensten
- Art. 78d Zulassungsverfahren; Ausnahmen
- Art. 78e Versagung der Zulassung; Entzug der Zulassung
- Art. 78f Unterrichtung der ESMA
- Kapitel 8 Maßnahmen bei Gefahr
- Art. 79 Maßnahmen bei Gefahr
- Art. 80 Sonderbeauftragter
- Art. 81 Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung
- Art. 81a Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung
- Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen
- Art. 82 Strafvorschriften
- Art. 83 Bußgeldvorschriften
- Art. 84 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen
- Art. 84a Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
- Art. 85 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
- Kapitel 10 Übergangsvorschriften
- Art. 86 Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute
- Art. 87 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz