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Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten

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Contents

  1. Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Art. 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
  5. Art. 3 Ausnahmen
  6. Art. 4 Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute
  7. Abschnitt 2 Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt
  8. Art. 5 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
  9. Art. 5a Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
  10. Art. 6 Sofortige Vollziehbarkeit
  11. Art. 7 Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
  12. Art. 8 Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute
  13. Abschnitt 3 Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
  14. Art. 9 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
  15. Art. 10 Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht
  16. Art. 11 Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen
  17. Art. 12 Verschwiegenheitspflicht
  18. Abschnitt 4 Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente
  19. Art. 13 Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung
  20. Art. 14 Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung
  21. Abschnitt 1 Erlaubnis
  22. Art. 15 Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen
  23. Art. 16 Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung
  24. Art. 17 Anfangskapital
  25. Art. 18 Versagung der Erlaubnis
  26. Art. 19 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
  27. Abschnitt 2 Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
  28. Art. 20 Geschäftsleiter
  29. Art. 21 Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
  30. Art. 22 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
  31. Art. 23 Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind
  32. Abschnitt 3 Inhaber bedeutender Beteiligungen
  33. Art. 24 Anzeige
  34. Art. 25 Beurteilungszeitraum
  35. Art. 26 Beurteilungskriterien und Untersagung
  36. Art. 27 Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht
  37. Abschnitt 4 Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften
  38. Art. 28 Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
  39. Art. 29 Bezeichnungsschutz
  40. Art. 30 Registervorschriften
  41. Kapitel 3 Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen
  42. Art. 31 Information über die Sicherungseinrichtung
  43. Art. 32 Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung
  44. Kapitel 4 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  45. Art. 33 Interne Sicherungsmaßnahmen
  46. Art. 34 Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
  47. Art. 35 Verstärkte Sorgfaltspflichten
  48. Art. 36 Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften
  49. Art. 37 Verbotene Geschäfte
  50. Abschnitt 1 Grundlagen der Solvenzaufsicht
  51. Art. 38 Anwendungsbereich
  52. Art. 39 Internes Kapital und liquide Mittel
  53. Art. 40 Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
  54. Art. 41 Interne Unternehmensführung
  55. Art. 42 Länderspezifische Berichterstattung
  56. Art. 43 Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements
  57. Art. 44 Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung
  58. Art. 45 Risikosteuerung
  59. Art. 46 Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung
  60. Abschnitt 2 Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
  61. Art. 47 Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
  62. Art. 48 Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle
  63. Abschnitt 3 Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
  64. Art. 49 Besondere Aufsichtsbefugnisse
  65. Art. 50 Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
  66. Art. 51 Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln
  67. Art. 52 Besondere Liquiditätsanforderungen
  68. Art. 53 Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
  69. Art. 54 Veröffentlichungspflichten
  70. Art. 55 Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
  71. Unterabschnitt 1 Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
  72. Art. 56 Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
  73. Art. 57 Informationspflichten in Krisensituationen
  74. Art. 58 Aufsichtskollegien
  75. Art. 59 Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
  76. Art. 60 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
  77. Unterabschnitt 2 Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
  78. Art. 61 Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
  79. Art. 62 Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung
  80. Art. 63 Gemischte Holdinggesellschaften
  81. Abschnitt 5 Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat
  82. Art. 64 Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute
  83. Art. 65 Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute
  84. Art. 66 Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
  85. Art. 67 Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften
  86. Art. 68 Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung
  87. Art. 69 Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken
  88. Abschnitt 6 Besondere Vorgaben bei qualifizierter Kryptoverwahrung
  89. Art. 69a Vermögenstrennung
  90. Abschnitt 1 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
  91. Art. 70 Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute
  92. Art. 71 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute
  93. Art. 72 Änderung der angezeigten Verhältnisse
  94. Abschnitt 2 Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
  95. Art. 73 Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
  96. Art. 74 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
  97. Art. 75 Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt
  98. Kapitel 7 Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung
  99. Art. 76 Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
  100. Art. 77 Prüferbestellung und Anzeige
  101. Art. 78 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
  102. Kapitel 7a DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
  103. Art. 78a Zuständigkeit
  104. Art. 78b Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15
  105. Art. 78c Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
  106. Kapitel 7b Zulassung von Datenbereitstellungsdiensten
  107. Art. 78d Zulassungsverfahren; Ausnahmen
  108. Art. 78e Versagung der Zulassung; Entzug der Zulassung
  109. Art. 78f Unterrichtung der ESMA
  110. Kapitel 8 Maßnahmen bei Gefahr
  111. Art. 79 Maßnahmen bei Gefahr
  112. Art. 80 Sonderbeauftragter
  113. Art. 81 Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung
  114. Art. 81a Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung
  115. Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen
  116. Art. 82 Strafvorschriften
  117. Art. 83 Bußgeldvorschriften
  118. Art. 84 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen
  119. Art. 84a Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
  120. Art. 85 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
  121. Kapitel 10 Übergangsvorschriften
  122. Art. 86 Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute
  123. Art. 87 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz