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Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
Contents
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Wahlvorstand
- Art. 2 Wählerliste
- Art. 3 Einsprüche gegen die Wählerliste
- Art. 4 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Art. 5 Wahlausschreiben
- Art. 6 Wahlvorschläge
- Art. 7 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- Art. 8 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
- Art. 9 Ungültige Wahlvorschläge
- Art. 10 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- Art. 11 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- Art. 12 Stimmabgabe
- Art. 13 Wahlvorgang
- Art. 14 Öffentliche Stimmauszählung
- Art. 15 Feststellung des Wahlergebnisses
- Art. 16 Wahlniederschrift
- Art. 17 Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten
- Art. 18 Aufbewahrung der Wahlakten
- Erster Unterabschnitt Wahlvorschläge
- Art. 19 Zusätzliche Erfordernisse
- Art. 20 Ordnung der Vorschlagslisten
- Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)
- Art. 21 Stimmzettel, Stimmabgabe
- Art. 22 Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten
- Art. 23 Ablehnung der Wahl
- Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)
- Art. 24 Stimmzettel, Stimmabgabe
- Art. 25 Ermittlung der Gewählten
- Art. 26 Ablehnung der Wahl
- Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)
- Art. 27 Grundsatz für die Wahl des Mitglieds der Bordvertretung
- Art. 28 Wahlvorschläge
- Art. 29 Stimmzettel, Stimmabgabe
- Art. 30 Wahlergebnis
- Vierter Abschnitt Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes
- Art. 31 Verfahren
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 32 Wahlvorstand
- Art. 33 Wählerliste
- Art. 34 Wählbarkeitsliste
- Art. 35 Bekanntmachung
- Art. 36 Einsprüche gegen die Wählerliste oder die Wählbarkeitsliste
- Art. 37 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Art. 38 Wahlausschreiben
- Art. 39 Wahlvorschläge
- Art. 40 Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
- Art. 41 Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber
- Art. 42 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- Art. 43 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
- Art. 44 Ungültige Wahlvorschläge
- Art. 45 Nichteinreichung von Wahlvorschlägen
- Art. 46 Briefwahl
- Art. 47 Vorbereitung der Stimmabgabe
- Art. 48 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- Art. 49 Frist für die Stimmabgabe
- Art. 50 Stimmabgabe
- Art. 51 Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand
- Art. 52 Öffentliche Stimmauszählung
- Art. 53 Feststellung des Wahlergebnisses
- Art. 54 Wahlniederschrift
- Art. 55 Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten
- Art. 56 Aufbewahrung der Wahlakten
- Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften
- Art. 57 Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats
- Art. 58 Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats
- Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 59 Berechnung der Fristen
- Art. 60 Inkrafttreten