DE · WMVO
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
Contents
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Errichtung von Werkstatträten
- Art. 3 Zahl der Mitglieder des Werkstattrats
- Art. 4 Allgemeine Aufgaben des Werkstattrats
- Art. 5 Mitwirkung und Mitbestimmung
- Art. 6 Vermittlungsstelle
- Art. 7 Unterrichtungsrechte des Werkstattrats
- Art. 8 Zusammenarbeit
- Art. 9 Werkstattversammlung
- Unterabschnitt 1 Wahlberechtigung und Wählbarkeit; Zeitpunkt der Wahlen
- Art. 10 Wahlberechtigung
- Art. 11 Wählbarkeit
- Art. 12 Zeitpunkt der Wahlen zum Werkstattrat
- Unterabschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
- Art. 13 Bestellung des Wahlvorstandes
- Art. 14 Aufgaben des Wahlvorstandes
- Art. 15 Erstellung der Liste der Wahlberechtigten
- Art. 16 Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten
- Art. 17 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
- Art. 18 Wahlausschreiben
- Art. 19 Wahlvorschläge
- Art. 20 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
- Unterabschnitt 3 Durchführung der Wahl
- Art. 21 Stimmabgabe
- Art. 22 Wahlvorgang
- Art. 23 Feststellung des Wahlergebnisses
- Art. 24 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
- Art. 25 Bekanntmachung der Gewählten
- Art. 26 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Art. 27 Wahlanfechtung
- Art. 28 Wahlschutz und Wahlkosten
- Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats
- Art. 29 Amtszeit des Werkstattrats
- Art. 30 Erlöschen der Mitgliedschaft im Werkstattrat; Ersatzmitglieder
- Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats
- Art. 31 Vorsitz des Werkstattrats
- Art. 32 Einberufung der Sitzungen
- Art. 33 Sitzungen des Werkstattrats
- Art. 34 Beschlüsse des Werkstattrats
- Art. 35 Sitzungsniederschrift
- Art. 36 Geschäftsordnung des Werkstattrats
- Art. 37 Persönliche Rechte und Pflichten der Mitglieder des Werkstattrats
- Art. 38 Sprechstunden
- Art. 39 Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats
- Abschnitt 4a Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen
- Art. 39a Aufgaben und Rechtsstellung
- Art. 39b Wahlen und Amtszeit
- Art. 39c Vorzeitiges Ausscheiden
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- Art. 40 Amtszeit der bestehenden Werkstatträte
- Art. 41 Inkrafttreten