DE · WMVO
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
Содержание
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
- ст. 1 Anwendungsbereich
- ст. 2 Errichtung von Werkstatträten
- ст. 3 Zahl der Mitglieder des Werkstattrats
- ст. 4 Allgemeine Aufgaben des Werkstattrats
- ст. 5 Mitwirkung und Mitbestimmung
- ст. 6 Vermittlungsstelle
- ст. 7 Unterrichtungsrechte des Werkstattrats
- ст. 8 Zusammenarbeit
- ст. 9 Werkstattversammlung
- Unterabschnitt 1 Wahlberechtigung und Wählbarkeit; Zeitpunkt der Wahlen
- ст. 10 Wahlberechtigung
- ст. 11 Wählbarkeit
- ст. 12 Zeitpunkt der Wahlen zum Werkstattrat
- Unterabschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
- ст. 13 Bestellung des Wahlvorstandes
- ст. 14 Aufgaben des Wahlvorstandes
- ст. 15 Erstellung der Liste der Wahlberechtigten
- ст. 16 Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten
- ст. 17 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
- ст. 18 Wahlausschreiben
- ст. 19 Wahlvorschläge
- ст. 20 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
- Unterabschnitt 3 Durchführung der Wahl
- ст. 21 Stimmabgabe
- ст. 22 Wahlvorgang
- ст. 23 Feststellung des Wahlergebnisses
- ст. 24 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
- ст. 25 Bekanntmachung der Gewählten
- ст. 26 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- ст. 27 Wahlanfechtung
- ст. 28 Wahlschutz und Wahlkosten
- Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats
- ст. 29 Amtszeit des Werkstattrats
- ст. 30 Erlöschen der Mitgliedschaft im Werkstattrat; Ersatzmitglieder
- Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats
- ст. 31 Vorsitz des Werkstattrats
- ст. 32 Einberufung der Sitzungen
- ст. 33 Sitzungen des Werkstattrats
- ст. 34 Beschlüsse des Werkstattrats
- ст. 35 Sitzungsniederschrift
- ст. 36 Geschäftsordnung des Werkstattrats
- ст. 37 Persönliche Rechte und Pflichten der Mitglieder des Werkstattrats
- ст. 38 Sprechstunden
- ст. 39 Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats
- Abschnitt 4a Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen
- ст. 39a Aufgaben und Rechtsstellung
- ст. 39b Wahlen und Amtszeit
- ст. 39c Vorzeitiges Ausscheiden
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- ст. 40 Amtszeit der bestehenden Werkstatträte
- ст. 41 Inkrafttreten