2. WindSeeV · Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
2. WindSeeV Art. 41Inkrafttreten
Teil 4 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
2. WindSeeV · Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Teil 4 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.