DE · WGSVG
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
Contents
- I. Gemeinsame Vorschriften
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Amtshilfe
- Art. 3 Glaubhaftmachung
- II. Gesetzliche Unfallversicherung
- Art. 4 Jahresarbeitsverdienst bei verfolgungsbedingtem Wechsel der Tätigkeit
- Art. 5 Zahlungen ins Ausland an Ausländer
- Art. 6 Zahlungen ins Ausland an Deutsche
- III. Gesetzliche Rentenversicherung
- Art. 7 Grundsatz
- 1. Freiwillige Beitragszahlung
- Art. 8 Freiwillige Versicherung bei Beitragserstattung wegen Heirat
- Art. 9 Beitragsnachzahlung bei Beitragserstattung wegen Heirat
- Art. 10 Freiwillige Versicherung für pflichtversicherte Verfolgte
- Art. 10a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten
- 2. Leistungsrecht
- Art. 11 Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
- Art. 12 Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
- Art. 12a Anrechnung von Kindererziehungszeiten
- Art. 13 Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
- Art. 14 Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- Art. 15 Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
- Art. 16 Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
- Art. 17 Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
- Art. 17a Ausnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
- Art. 17b Ausnahmen von der Anwendung des alten Rechts
- Art. 17c Rentenbeginn in Sonderfällen
- 3. Zahlung von Renten ins Ausland
- Art. 18 Zahlungen an Verfolgte
- Art. 19 Zahlungen an vertriebene Verfolgte
- 4. Anwendung des Fremdrentengesetzes
- Art. 20 Gleichstellung vertriebener Verfolgter mit Vertriebenen
- Art. 21 Wiedereröffnung eines außerordentlichen Nachentrichtungsrechts
- Art. 22 Nachentrichtung für Zeiten der freiwilligen Versicherung