DE · WGSVG
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
Съдържание
- I. Gemeinsame Vorschriften
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Amtshilfe
- чл. 3 Glaubhaftmachung
- II. Gesetzliche Unfallversicherung
- чл. 4 Jahresarbeitsverdienst bei verfolgungsbedingtem Wechsel der Tätigkeit
- чл. 5 Zahlungen ins Ausland an Ausländer
- чл. 6 Zahlungen ins Ausland an Deutsche
- III. Gesetzliche Rentenversicherung
- чл. 7 Grundsatz
- 1. Freiwillige Beitragszahlung
- чл. 8 Freiwillige Versicherung bei Beitragserstattung wegen Heirat
- чл. 9 Beitragsnachzahlung bei Beitragserstattung wegen Heirat
- чл. 10 Freiwillige Versicherung für pflichtversicherte Verfolgte
- чл. 10a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten
- 2. Leistungsrecht
- чл. 11 Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
- чл. 12 Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
- чл. 12a Anrechnung von Kindererziehungszeiten
- чл. 13 Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
- чл. 14 Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- чл. 15 Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
- чл. 16 Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
- чл. 17 Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
- чл. 17a Ausnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
- чл. 17b Ausnahmen von der Anwendung des alten Rechts
- чл. 17c Rentenbeginn in Sonderfällen
- 3. Zahlung von Renten ins Ausland
- чл. 18 Zahlungen an Verfolgte
- чл. 19 Zahlungen an vertriebene Verfolgte
- 4. Anwendung des Fremdrentengesetzes
- чл. 20 Gleichstellung vertriebener Verfolgter mit Vertriebenen
- чл. 21 Wiedereröffnung eines außerordentlichen Nachentrichtungsrechts
- чл. 22 Nachentrichtung für Zeiten der freiwilligen Versicherung