VWDG · Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei
VWDG Art. 17Evaluation
Die Bundesregierung wird die Anwendung dieses Gesetzes drei Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluieren.
VWDG · Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei
Die Bundesregierung wird die Anwendung dieses Gesetzes drei Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluieren.