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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb oder Geprüfte Berufsspezialistin für Vertrieb
Contents
- Art. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 3 Inhalt der Prüfung
- Art. 4 Prüfungsbereich „Selbstmanagement im Vertrieb sicherstellen“
- Art. 5 Prüfungsbereich „Operative Tätigkeiten im Vertrieb durchführen“
- Art. 6 Prüfungsbereich „Kundenorientierte Kommunikation im Vertrieb gestalten“
- Art. 7 Form und Ablauf der Prüfung
- Art. 8 Schriftliche Prüfung
- Art. 9 Mündliche Prüfung
- Art. 10 Bewertung der Prüfungsleistungen
- Art. 11 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 13 Zeugnisse
- Art. 14 Wiederholung der Prüfung
- Art. 15 Übergangsvorschriften
- Art. 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten