DE · UZwGBw
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen
Contents
- 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Berechtigte Personen
- Art. 2 Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche
- Art. 3 Straftaten gegen die Bundeswehr
- 2. Abschnitt Anhalten, Personenüberprüfung, vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
- Art. 4 Anhalten und Überprüfen von Personen im militärischen Sicherheitsbereich
- Art. 5 Weitere Personenüberprüfung
- Art. 6 Vorläufige Festnahme
- Art. 7 Durchsuchung und Beschlagnahme bei Personenüberprüfung
- Art. 8 Allgemeine Anordnung von Durchsuchungen
- Art. 8a Identitätsfeststellung außerhalb eines militärischen Sicherheitsbereiches
- Art. 8b Durchsuchung zum Eigenschutz
- Art. 9 Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
- 3. Abschnitt Anwendung des unmittelbaren Zwanges
- Art. 10 Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges
- Art. 11 Androhung der Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges
- Art. 12 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Art. 13 Hilfeleistung für Verletzte
- Art. 14 Fesselung von Personen
- Art. 15 Schußwaffengebrauch gegen Personen
- Art. 16 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
- Art. 17 Androhung des Schußwaffengebrauchs
- Art. 18 Explosivmittel
- 4. Abschnitt Schlußvorschriften
- Art. 19 Einschränkung von Grundrechten
- Art. 20 Entschädigung bei Sperrung sonstiger Örtlichkeiten
- Art. 20a Datenverarbeitung und Datenübermittlung
- Art. 21 Inkrafttreten