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DE · TrinkwV

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

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Contents

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Art. 3 Bezugnahmen auf technische Normen
  5. Art. 4 Vollzug
  6. Abschnitt 2 Beschaffenheit des Trinkwassers
  7. Art. 5 Allgemeine Anforderungen
  8. Art. 6 Mikrobiologische Anforderungen
  9. Art. 7 Chemische Anforderungen
  10. Art. 8 Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter
  11. Art. 9 Radiologische Anforderung
  12. Art. 10 Stelle der Einhaltung der Anforderungen
  13. Abschnitt 3 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
  14. Art. 11 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen
  15. Art. 12 Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen
  16. Abschnitt 4 Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
  17. Art. 13 Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
  18. Art. 14 Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen
  19. Art. 15 Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser
  20. Art. 16 Konformitätsvermutung
  21. Art. 17 Trinkwasserleitungen aus Blei
  22. Abschnitt 5 Aufbereitung
  23. Art. 18 Aufbereitungszwecke
  24. Art. 19 Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung
  25. Art. 20 Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
  26. Art. 21 Ausnahmen
  27. Art. 22 Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung
  28. Art. 23 Pflicht zur Aufbereitung
  29. Art. 24 Untersuchung auf den Betriebsparameter Trübung bei Filtration
  30. Art. 25 Aufzeichnungspflichten des Betreibers
  31. Art. 26 Information der Anschlussnehmer und Verbraucher über Aufbereitung
  32. Abschnitt 6 Untersuchungspflichten des Betreibers
  33. Art. 27 Besichtigung von Schutzzonen, Untersuchung von Rohwasser
  34. Art. 28 Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen; Untersuchungsplan
  35. Art. 29 Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei anderen Wasserversorgungsanlagen
  36. Art. 30 Programm für betriebliche Untersuchungen
  37. Art. 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
  38. Art. 32 Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
  39. Art. 33 Ausnahmen von den Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
  40. Abschnitt 7 Risikobasierter Ansatz
  41. Art. 34 Pflicht zum Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen
  42. Art. 35 Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen
  43. Art. 36 Indikatorparameter somatische Coliphagen
  44. Art. 37 Vorschlag für eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für die Bestimmung von Untersuchungspflichten
  45. Art. 38 Verfahren zur Entscheidung über eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für eine Bestimmung von Untersuchungspflichten
  46. Abschnitt 8 Zugelassene Untersuchungsstellen
  47. Art. 39 Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle
  48. Art. 40 Zugelassene Untersuchungsstellen
  49. Abschnitt 9 Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen
  50. Art. 41 Stelle der Probennahme
  51. Art. 42 Probennahmeverfahren
  52. Art. 43 Untersuchungsverfahren
  53. Art. 44 Niederschrift über das Untersuchungsergebnis
  54. Abschnitt 10 Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher
  55. Art. 45 Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher in Textform
  56. Art. 46 Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher
  57. Abschnitt 11 Pflichten des Betreibers bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten, bei der Nichterfüllung von Anforderungen und bei außergewöhnlichen Vorkommnissen; Verbote
  58. Art. 47 Anzeigepflichten
  59. Art. 48 Klärung der Ursachen und Maßnahmen zur Abhilfe
  60. Art. 49 Abgabeverbot
  61. Art. 50 Maßnahmenplan des Betreibers
  62. Art. 51 Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.
  63. Art. 52 Information der Verbraucher bei Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstwerten, Anforderungen, Parameterwerten oder Erreichen des technischen Maßnahmenwerts
  64. Abschnitt 12 Pflichten der zugelassenen Untersuchungsstelle
  65. Art. 53 Anzeigepflicht und Meldepflicht der zugelassenen Untersuchungsstelle in Bezug auf Legionella spec.
  66. Abschnitt 13 Überwachung
  67. Art. 54 Überwachung durch das Gesundheitsamt
  68. Art. 55 Umfang der Überwachung durch das Gesundheitsamt
  69. Art. 56 Berichtsplan des Gesundheitsamts für ein Wasserversorgungsgebiet
  70. Art. 57 Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe
  71. Art. 58 Mitwirkungs- und Duldungspflichten
  72. Art. 59 Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Überwachung durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde
  73. Art. 60 Niederschrift über die Überwachung
  74. Abschnitt 14 Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr
  75. Art. 61 Anordnungen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenvorsorge
  76. Art. 62 Beurteilung von Gefährdungen und Risiken
  77. Art. 63 Anordnungen von Maßnahmen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenabwehr bei Wasserversorgungsanlagen
  78. Art. 64 Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Trinkwasserinstallationen
  79. Art. 65 Klärung der Ursachen und Anordnung von Maßnahmen durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde
  80. Art. 66 Zulassung der Abweichung von Grenzwerten oder Höchstwerten für chemische Parameter
  81. Art. 67 Information der betroffenen Verbraucher
  82. Art. 68 Besondere Maßnahmen des Gesundheitsamts in Bezug auf Legionella spec.
  83. Abschnitt 15 Berichtswesen
  84. Art. 69 Berichtspflichten der Behörden
  85. Art. 70 Bewertung von Trinkwasserinstallationen
  86. Abschnitt 16 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  87. Art. 71 Straftaten
  88. Art. 72 Ordnungswidrigkeiten