DE · TrinkwV
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Bezugnahmen auf technische Normen
- Art. 4 Vollzug
- Abschnitt 2 Beschaffenheit des Trinkwassers
- Art. 5 Allgemeine Anforderungen
- Art. 6 Mikrobiologische Anforderungen
- Art. 7 Chemische Anforderungen
- Art. 8 Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter
- Art. 9 Radiologische Anforderung
- Art. 10 Stelle der Einhaltung der Anforderungen
- Abschnitt 3 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
- Art. 11 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen
- Art. 12 Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen
- Abschnitt 4 Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
- Art. 13 Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
- Art. 14 Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen
- Art. 15 Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser
- Art. 16 Konformitätsvermutung
- Art. 17 Trinkwasserleitungen aus Blei
- Abschnitt 5 Aufbereitung
- Art. 18 Aufbereitungszwecke
- Art. 19 Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung
- Art. 20 Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
- Art. 21 Ausnahmen
- Art. 22 Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung
- Art. 23 Pflicht zur Aufbereitung
- Art. 24 Untersuchung auf den Betriebsparameter Trübung bei Filtration
- Art. 25 Aufzeichnungspflichten des Betreibers
- Art. 26 Information der Anschlussnehmer und Verbraucher über Aufbereitung
- Abschnitt 6 Untersuchungspflichten des Betreibers
- Art. 27 Besichtigung von Schutzzonen, Untersuchung von Rohwasser
- Art. 28 Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen; Untersuchungsplan
- Art. 29 Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei anderen Wasserversorgungsanlagen
- Art. 30 Programm für betriebliche Untersuchungen
- Art. 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
- Art. 32 Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
- Art. 33 Ausnahmen von den Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
- Abschnitt 7 Risikobasierter Ansatz
- Art. 34 Pflicht zum Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen
- Art. 35 Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen
- Art. 36 Indikatorparameter somatische Coliphagen
- Art. 37 Vorschlag für eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für die Bestimmung von Untersuchungspflichten
- Art. 38 Verfahren zur Entscheidung über eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für eine Bestimmung von Untersuchungspflichten
- Abschnitt 8 Zugelassene Untersuchungsstellen
- Art. 39 Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle
- Art. 40 Zugelassene Untersuchungsstellen
- Abschnitt 9 Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen
- Art. 41 Stelle der Probennahme
- Art. 42 Probennahmeverfahren
- Art. 43 Untersuchungsverfahren
- Art. 44 Niederschrift über das Untersuchungsergebnis
- Abschnitt 10 Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher
- Art. 45 Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher in Textform
- Art. 46 Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher
- Abschnitt 11 Pflichten des Betreibers bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten, bei der Nichterfüllung von Anforderungen und bei außergewöhnlichen Vorkommnissen; Verbote
- Art. 47 Anzeigepflichten
- Art. 48 Klärung der Ursachen und Maßnahmen zur Abhilfe
- Art. 49 Abgabeverbot
- Art. 50 Maßnahmenplan des Betreibers
- Art. 51 Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.
- Art. 52 Information der Verbraucher bei Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstwerten, Anforderungen, Parameterwerten oder Erreichen des technischen Maßnahmenwerts
- Abschnitt 12 Pflichten der zugelassenen Untersuchungsstelle
- Art. 53 Anzeigepflicht und Meldepflicht der zugelassenen Untersuchungsstelle in Bezug auf Legionella spec.
- Abschnitt 13 Überwachung
- Art. 54 Überwachung durch das Gesundheitsamt
- Art. 55 Umfang der Überwachung durch das Gesundheitsamt
- Art. 56 Berichtsplan des Gesundheitsamts für ein Wasserversorgungsgebiet
- Art. 57 Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe
- Art. 58 Mitwirkungs- und Duldungspflichten
- Art. 59 Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Überwachung durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde
- Art. 60 Niederschrift über die Überwachung
- Abschnitt 14 Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr
- Art. 61 Anordnungen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenvorsorge
- Art. 62 Beurteilung von Gefährdungen und Risiken
- Art. 63 Anordnungen von Maßnahmen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenabwehr bei Wasserversorgungsanlagen
- Art. 64 Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Trinkwasserinstallationen
- Art. 65 Klärung der Ursachen und Anordnung von Maßnahmen durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde
- Art. 66 Zulassung der Abweichung von Grenzwerten oder Höchstwerten für chemische Parameter
- Art. 67 Information der betroffenen Verbraucher
- Art. 68 Besondere Maßnahmen des Gesundheitsamts in Bezug auf Legionella spec.
- Abschnitt 15 Berichtswesen
- Art. 69 Berichtspflichten der Behörden
- Art. 70 Bewertung von Trinkwasserinstallationen
- Abschnitt 16 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Art. 71 Straftaten
- Art. 72 Ordnungswidrigkeiten