DE · TierSchVersV
Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren
Contents
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Haltung sowie an Einrichtungen und Betriebe
- Art. 1 Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern
- Art. 2 Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern
- Art. 3 Anforderungen an die Sachkunde
- Art. 4 Organisationspflichten
- Art. 5 Tierschutzbeauftragte
- Art. 6 Tierschutzausschuss
- Art. 7 Führen von Aufzeichnungen
- Art. 8 Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten
- Art. 9 Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten
- Art. 10 Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern
- Unterabschnitt 2 Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes
- Art. 11 Erlaubnisvoraussetzungen
- Art. 12 Beantragen der Erlaubnis
- Art. 13 Erlaubnisbescheid, Anzeige und Erlaubnis von Änderungen
- Abschnitt 2 Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen
- Art. 14 Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium
- Unterabschnitt 1 Durchführung von Tierversuchen
- Art. 15 Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen
- Art. 16 Anforderungen an die Sachkunde
- Art. 17 Schmerzlinderung und Betäubung
- Art. 18 Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern
- Art. 19 Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer
- Art. 20 Verwenden wildlebender Tiere
- Art. 21 Verwenden herrenloser oder verwilderter Haustiere
- Art. 22 Verwenden geschützter Tierarten
- Art. 23 Verwenden von Primaten
- Art. 24 Herkunft zu verwendender Primaten
- Art. 25 Durchführung besonders belastender Tierversuche
- Art. 26 Genehmigungen in besonderen Fällen
- Art. 27 Zweckerreichung
- Art. 28 Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung
- Art. 29 Führen von Aufzeichnungen zu Tierversuchen
- Art. 30 Pflichten des Leiters
- Unterabschnitt 2 Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben
- Art. 31 Beantragen der Genehmigung
- Art. 32 Genehmigungsverfahren, Bearbeitungsfristen
- Art. 33 Genehmigungsbescheid, Befristung
- Art. 34 Genehmigung und Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben
- Art. 35 Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben
- Art. 36 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes
- Art. 37 Sammelgenehmigung und Genehmigung von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren
- Art. 38 Prüfung der Anzeige von Änderungen von Versuchsvorhaben
- Art. 39 Anzeige von Versuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen
- Art. 40 Aufbewahrungspflicht
- Art. 41 Veröffentlichung von Zusammenfassungen
- Art. 42 Tierversuchskommissionen
- Art. 43 Unterrichtung des Bundesministeriums
- Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 44 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Art. 45 Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU
- Art. 46 Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen
- Art. 47 Unberührtheitsklausel
- Art. 48 Übergangsvorschriften