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DE · TierSchVersV

Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren

В сила48 членаТекстът е проверен на 24.10.2026

Съдържание

  1. Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Haltung sowie an Einrichtungen und Betriebe
  2. чл. 1 Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern
  3. чл. 2 Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern
  4. чл. 3 Anforderungen an die Sachkunde
  5. чл. 4 Organisationspflichten
  6. чл. 5 Tierschutzbeauftragte
  7. чл. 6 Tierschutzausschuss
  8. чл. 7 Führen von Aufzeichnungen
  9. чл. 8 Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten
  10. чл. 9 Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten
  11. чл. 10 Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern
  12. Unterabschnitt 2 Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes
  13. чл. 11 Erlaubnisvoraussetzungen
  14. чл. 12 Beantragen der Erlaubnis
  15. чл. 13 Erlaubnisbescheid, Anzeige und Erlaubnis von Änderungen
  16. Abschnitt 2 Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen
  17. чл. 14 Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium
  18. Unterabschnitt 1 Durchführung von Tierversuchen
  19. чл. 15 Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen
  20. чл. 16 Anforderungen an die Sachkunde
  21. чл. 17 Schmerzlinderung und Betäubung
  22. чл. 18 Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern
  23. чл. 19 Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer
  24. чл. 20 Verwenden wildlebender Tiere
  25. чл. 21 Verwenden herrenloser oder verwilderter Haustiere
  26. чл. 22 Verwenden geschützter Tierarten
  27. чл. 23 Verwenden von Primaten
  28. чл. 24 Herkunft zu verwendender Primaten
  29. чл. 25 Durchführung besonders belastender Tierversuche
  30. чл. 26 Genehmigungen in besonderen Fällen
  31. чл. 27 Zweckerreichung
  32. чл. 28 Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung
  33. чл. 29 Führen von Aufzeichnungen zu Tierversuchen
  34. чл. 30 Pflichten des Leiters
  35. Unterabschnitt 2 Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben
  36. чл. 31 Beantragen der Genehmigung
  37. чл. 32 Genehmigungsverfahren, Bearbeitungsfristen
  38. чл. 33 Genehmigungsbescheid, Befristung
  39. чл. 34 Genehmigung und Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben
  40. чл. 35 Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben
  41. чл. 36 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes
  42. чл. 37 Sammelgenehmigung und Genehmigung von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren
  43. чл. 38 Prüfung der Anzeige von Änderungen von Versuchsvorhaben
  44. чл. 39 Anzeige von Versuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen
  45. чл. 40 Aufbewahrungspflicht
  46. чл. 41 Veröffentlichung von Zusammenfassungen
  47. чл. 42 Tierversuchskommissionen
  48. чл. 43 Unterrichtung des Bundesministeriums
  49. Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten
  50. чл. 44 Ordnungswidrigkeiten
  51. Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  52. чл. 45 Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU
  53. чл. 46 Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen
  54. чл. 47 Unberührtheitsklausel
  55. чл. 48 Übergangsvorschriften