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TAppV · Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

TAppV Art. 22Prüfungsfächer

Unterabschnitt 3 Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum)

In forceOfficial text

Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer 1.

Anatomie,

2.

Histologie und Embryologie,

3.

Physiologie,

4.

Biochemie und

5.

Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung.

Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden.