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TAppV · Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

TAppV Art. 21Inhalt der Prüfung

Unterabschnitt 2 Naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum)

In forceOfficial text

Die Prüfungen in den Prüfungsfächern Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes, Chemie, Zoologie und Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen erstrecken sich auf die für das Verständnis naturwissenschaftlicher Vorgänge und für die spätere Anwendung im veterinärmedizinischen Bereich wesentlichen Grundkenntnisse.