DE · SUEV
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes
Contents
- Art. 1 Flugdienst
- Art. 2 Fliegendes Personal
- Art. 3 Besonders gefährlicher Auftrag, Flug- oder Betriebszustand
- Art. 4 Springendes Personal der Luftlandetruppen
- Art. 5 Sprungdienst
- Art. 6 Soldaten im Bergrettungsdienst
- Art. 7 Kampfschwimmer und Minentaucher
- Art. 8 Minendemonteure
- Art. 9 Versuchspersonal für die Erprobung von Minen und ähnlichen Kampfmitteln
- Art. 10 Munitionsuntersuchungspersonal
- Art. 11 Besonders gefährlicher Einsatz mit tauchfähigen Landfahrzeugen oder schwimmfähigen gepanzerten Landfahrzeugen
- Art. 12 U-Boot-Besatzungen
- Art. 13 Helm- und Schwimmtaucher
- Art. 14 Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug
- Art. 15 Angehörige des Kommandos Spezialkräfte
- Art. 16 Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bereich der Bundeswehr
- Art. 17 Inkrafttreten