DE · SUEV
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes
Съдържание
- чл. 1 Flugdienst
- чл. 2 Fliegendes Personal
- чл. 3 Besonders gefährlicher Auftrag, Flug- oder Betriebszustand
- чл. 4 Springendes Personal der Luftlandetruppen
- чл. 5 Sprungdienst
- чл. 6 Soldaten im Bergrettungsdienst
- чл. 7 Kampfschwimmer und Minentaucher
- чл. 8 Minendemonteure
- чл. 9 Versuchspersonal für die Erprobung von Minen und ähnlichen Kampfmitteln
- чл. 10 Munitionsuntersuchungspersonal
- чл. 11 Besonders gefährlicher Einsatz mit tauchfähigen Landfahrzeugen oder schwimmfähigen gepanzerten Landfahrzeugen
- чл. 12 U-Boot-Besatzungen
- чл. 13 Helm- und Schwimmtaucher
- чл. 14 Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug
- чл. 15 Angehörige des Kommandos Spezialkräfte
- чл. 16 Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bereich der Bundeswehr
- чл. 17 Inkrafttreten