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Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes
Contents
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Zuständigkeit
- Art. 3 Voraussetzungen
- Art. 4 Dauer
- Art. 5 Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
- Art. 6 Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Art. 7 Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
- Art. 8 Sonderurlaub im Rahmen des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes
- Art. 9 Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung
- Art. 10 Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung
- Art. 11 Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung
- Art. 12 Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke
- Art. 13 Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten
- Art. 14 Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer
- Art. 15 Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke
- Art. 16 Sonderurlaub für kirchliche Zwecke
- Art. 17 Sonderurlaub für sportliche Zwecke
- Art. 18 Sonderurlaub für Familienheimfahrten
- Art. 19 Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen
- Art. 20 Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen
- Art. 21 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen
- Art. 21a Sonderurlaub bei Mitaufnahme oder ganztägiger Begleitung bei stationärer Krankenhausbehandlung
- Art. 22 Sonderurlaub in anderen Fällen
- Art. 23 Verfahren
- Art. 24 Widerruf
- Art. 25 Ersatz von Mehraufwendungen
- Art. 26 Besoldung
- Art. 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten