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Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
Contents
- Erster Teil Allgemeine Grundsätze
- Art. 1 Allgemeine Grundsätze
- Art. 2 Finanzgerichtsbarkeit
- Art. 3 Steuerberatung
- Erster Unterabschnitt Änderung des Einkommensteuergesetzes
- Art. 42
- Zweiter Unterabschnitt Übergangsvorschriften
- Art. 43 Personenkreis
- Art. 44 Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr
- Art. 45 Umrechnung von Jahresbeträgen
- Art. 46 Maßgeblicher Gewinn bei Land- und Forstwirten
- Art. 47 Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- Art. 48 Ermittlung der Einkommensteuer bei Gewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- Art. 49 Gewinnzuschläge und Gewinnabschläge wegen Schwankungen im Betriebsvermögen
- Art. 50 Rückstellung für Pensionsanwartschaften
- Art. 51 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- Art. 52 Erhöhte Absetzungen für Wohngebäude
- Art. 53 Weitergeltung des § 8 der Dritten Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohnungsbau
- Art. 54 Überleitungsvorschriften zu § 10 des Einkommensteuergesetzes
- Art. 55 Verlustabzug
- Art. 56 Nutzungswert der Wohnung im Sinn des § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes
- Art. 57 Einkommensteuertabelle für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- Art. 58 Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit
- Art. 59 Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
- Art. 60 Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
- Art. 61 Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte
- Art. 62 Bewertungsfreiheit für Abwasserbehandlungs- und Luftreinigungsanlagen
- Art. 63 Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- Art. 64 Steuerfreiheit von Familienzulagen
- Art. 65 Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer
- Art. 66 Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Vorliegen einer Betriebstätte
- Art. 67 Behandlung von Organgesellschaften
- Art. 68 Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer
- Zweiter Abschnitt Körperschaftsteuer
- Art. 69 Personenkreis
- Art. 70 Persönliche Befreiungen
- Art. 71 Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr, Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- Art. 72 Anwendung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
- Art. 73 Schachtelgesellschaften
- Art. 74 Nichtabzugsfähige Ausgaben
- Art. 75 Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- Art. 76 Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- Art. 77 Ermäßigung der veranlagten Körperschaftsteuer
- Art. 78 Landwirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften
- Dritter Abschnitt Gewerbesteuer
- Art. 79 Erhebungszeitraum 1959
- Art. 80 Erhebungszeitraum 1959/60
- Art. 81 Gewerbeverlust
- Art. 82 Steuerbefreiungen
- Art. 83 Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
- Vierter Abschnitt Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Umwandlungs-Steuergesetz)
- Art. 84 Umwandlung
- Fünfter Abschnitt Wohnungsbau-Prämien
- Art. 85 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
- Sechster Abschnitt Bergmannsprämien
- Art. 86 Inkrafttreten
- Siebenter Abschnitt Umsatzsteuer
- Art. 87 Übergangsvorschriften
- Achter Abschnitt Beförderungsteuer
- Art. 88 Änderung des Beförderungsteuergesetzes 1955
- Neunter Abschnitt Kraftfahrzeugsteuer
- Art. 89 Überleitung
- Zehnter Abschnitt Bewertung
- Art. 90 Umrechnung der Einheitswerte
- Art. 91 Fortschreibungen und Nachfeststellungen
- Art. 92 Wertverhältnisse bei Grundbesitz im Saarland
- Art. 93 Hauptfeststellung der Einheitswerte für das Betriebsvermögen im Saarland
- Art. 94 Lastenausgleichsansprüche
- Elfter Abschnitt Vermögensteuer
- Art. 95 Steuerbefreiung
- Art. 96 Steuervergünstigung für Aktien und Anteile
- Art. 97 Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau
- Art. 98 Vorauszahlungen
- Zwölfter Abschnitt Grundsteuer
- Art. 99 Erhebungszeitraum
- Art. 100 Neuveranlagung und Nachveranlagung des Steuermeßbetrages im Saarland
- Art. 101 Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau
- Art. 102 Arbeiterwohnstätten
- Art. 103 Überleitungsvorschriften zu § 33 des Grundsteuergesetzes
- Dreizehnter Abschnitt Erbschaftsteuer
- Art. 104 Entstehung der Steuerschuld
- Art. 105 Berücksichtigung von früheren Erwerben und Steuerfestsetzungen
- Vierzehnter Abschnitt Lastenausgleichsabgaben
- Art. 106 Überleitung
- Art. 107 Ermächtigung zu Übergangsbestimmungen, Wegfall der Gemeinschaftshilfeabgabe
- Fünfter Teil Schlußvorschriften
- Art. 108 (weggefallen)
- Art. 109 Inkrafttreten