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Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
Съдържание
- Erster Teil Allgemeine Grundsätze
- чл. 1 Allgemeine Grundsätze
- чл. 2 Finanzgerichtsbarkeit
- чл. 3 Steuerberatung
- Erster Unterabschnitt Änderung des Einkommensteuergesetzes
- чл. 42
- Zweiter Unterabschnitt Übergangsvorschriften
- чл. 43 Personenkreis
- чл. 44 Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr
- чл. 45 Umrechnung von Jahresbeträgen
- чл. 46 Maßgeblicher Gewinn bei Land- und Forstwirten
- чл. 47 Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- чл. 48 Ermittlung der Einkommensteuer bei Gewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- чл. 49 Gewinnzuschläge und Gewinnabschläge wegen Schwankungen im Betriebsvermögen
- чл. 50 Rückstellung für Pensionsanwartschaften
- чл. 51 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- чл. 52 Erhöhte Absetzungen für Wohngebäude
- чл. 53 Weitergeltung des § 8 der Dritten Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohnungsbau
- чл. 54 Überleitungsvorschriften zu § 10 des Einkommensteuergesetzes
- чл. 55 Verlustabzug
- чл. 56 Nutzungswert der Wohnung im Sinn des § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes
- чл. 57 Einkommensteuertabelle für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- чл. 58 Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit
- чл. 59 Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
- чл. 60 Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
- чл. 61 Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte
- чл. 62 Bewertungsfreiheit für Abwasserbehandlungs- und Luftreinigungsanlagen
- чл. 63 Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- чл. 64 Steuerfreiheit von Familienzulagen
- чл. 65 Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer
- чл. 66 Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Vorliegen einer Betriebstätte
- чл. 67 Behandlung von Organgesellschaften
- чл. 68 Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer
- Zweiter Abschnitt Körperschaftsteuer
- чл. 69 Personenkreis
- чл. 70 Persönliche Befreiungen
- чл. 71 Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr, Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- чл. 72 Anwendung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
- чл. 73 Schachtelgesellschaften
- чл. 74 Nichtabzugsfähige Ausgaben
- чл. 75 Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- чл. 76 Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- чл. 77 Ermäßigung der veranlagten Körperschaftsteuer
- чл. 78 Landwirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften
- Dritter Abschnitt Gewerbesteuer
- чл. 79 Erhebungszeitraum 1959
- чл. 80 Erhebungszeitraum 1959/60
- чл. 81 Gewerbeverlust
- чл. 82 Steuerbefreiungen
- чл. 83 Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
- Vierter Abschnitt Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Umwandlungs-Steuergesetz)
- чл. 84 Umwandlung
- Fünfter Abschnitt Wohnungsbau-Prämien
- чл. 85 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
- Sechster Abschnitt Bergmannsprämien
- чл. 86 Inkrafttreten
- Siebenter Abschnitt Umsatzsteuer
- чл. 87 Übergangsvorschriften
- Achter Abschnitt Beförderungsteuer
- чл. 88 Änderung des Beförderungsteuergesetzes 1955
- Neunter Abschnitt Kraftfahrzeugsteuer
- чл. 89 Überleitung
- Zehnter Abschnitt Bewertung
- чл. 90 Umrechnung der Einheitswerte
- чл. 91 Fortschreibungen und Nachfeststellungen
- чл. 92 Wertverhältnisse bei Grundbesitz im Saarland
- чл. 93 Hauptfeststellung der Einheitswerte für das Betriebsvermögen im Saarland
- чл. 94 Lastenausgleichsansprüche
- Elfter Abschnitt Vermögensteuer
- чл. 95 Steuerbefreiung
- чл. 96 Steuervergünstigung für Aktien und Anteile
- чл. 97 Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau
- чл. 98 Vorauszahlungen
- Zwölfter Abschnitt Grundsteuer
- чл. 99 Erhebungszeitraum
- чл. 100 Neuveranlagung und Nachveranlagung des Steuermeßbetrages im Saarland
- чл. 101 Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau
- чл. 102 Arbeiterwohnstätten
- чл. 103 Überleitungsvorschriften zu § 33 des Grundsteuergesetzes
- Dreizehnter Abschnitt Erbschaftsteuer
- чл. 104 Entstehung der Steuerschuld
- чл. 105 Berücksichtigung von früheren Erwerben und Steuerfestsetzungen
- Vierzehnter Abschnitt Lastenausgleichsabgaben
- чл. 106 Überleitung
- чл. 107 Ermächtigung zu Übergangsbestimmungen, Wegfall der Gemeinschaftshilfeabgabe
- Fünfter Teil Schlußvorschriften
- чл. 108 (weggefallen)
- чл. 109 Inkrafttreten