StPO Art. 459fUnterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe
Erster Abschnitt Strafvollstreckung
Das Gericht ordnet an, daß die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre.