StPO Art. 34aEintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss
Abschnitt 4a Gerichtliche Entscheidungen
Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.