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StPO · Strafprozeßordnung

StPO Art. 34aEintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss

Abschnitt 4a Gerichtliche Entscheidungen

In forceOfficial text

Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.