StiftBTG · Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen
StiftBTG Art. 4Stiftungserfordernisse
II. Stiftungen des Privatrechts
Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts bedarf es außer eines Stiftungsgeschäfts der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde.