Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

StGB · Strafgesetzbuch

StGB Art. 81Hochverrat gegen den Bund

Zweiter Titel Hochverrat

In forceOfficial text

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1.

den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2.

die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.