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StGB · Strafgesetzbuch

StGB Art. 80aAufstacheln zum Verbrechen der Aggression

Erster Titel Friedensverrat

In forceOfficial text

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.