Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

StGB · Strafgesetzbuch

StGB Art. 216Tötung auf Verlangen

Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben

In forceOfficial text

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Der Versuch ist strafbar.