StGB Art. 189Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Vierzehnter Abschnitt Beleidigung
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Vierzehnter Abschnitt Beleidigung
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.