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StFachAngAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten

StFachAngAusbV Art. 13Prüfungsbereich

Abschnitt 3 Abschlussprüfung

In forceOfficial text

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.

„Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“,

2.

„Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,

3.

„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie

4.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.