StFachAngAusbV ст. 13Prüfungsbereich
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
„Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“,
2.
„Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,
3.
„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.