StBVV Art. 37Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
Die Gebühr beträgt für
1.
die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus
5/10 bis 15/10
2.
die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten)
2/10 bis 6/10
3.
den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 1
1/10 bis 6/10
einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2). Gegenstandswert ist für die Erstellung eines Vermögensstatus die Summe der Vermögenswerte, für die Erstellung eines Finanzstatus die Summe der Finanzwerte.