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StBVV · Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften

StBVV ст. 37Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke

Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

ДействуетОфициальный текст

Die Gebühr beträgt für

1.

die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus

5/10 bis 15/10

2.

die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten)

2/10 bis 6/10

3.

den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 1

1/10 bis 6/10

einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2). Gegenstandswert ist für die Erstellung eines Vermögensstatus die Summe der Vermögenswerte, für die Erstellung eines Finanzstatus die Summe der Finanzwerte.