StaatenlMindÜbkAG · Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit StaatenlMindÜbkAG Art. 6 In forceOfficial text Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 5 Contents