StaatenlMindÜbkAG · Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit StaatenlMindÜbkAG Art. 5 In forceOfficial text Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. ← Previous · Art. 2 Contents Art. 6 · Next →