SpielV · Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
SpielV Art. 10c
III. Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes
Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete: 1.
Gewerbeordnung und Spielverordnung,
2.
Spielhallenrecht der Länder,
3.
Jugendschutzrecht.