Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SokaSiG2 · Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren

SokaSiG2 Art. 39Beendigung des Tarifvertrags

Abschnitt 12 Schlussbestimmungen, allgemeine Vorschriften

In forceOfficial text

(1) Ein Tarifvertrag endet im Sinne dieses Gesetzes, wenn er gekündigt, aufgehoben, geändert oder durch einen anderen Tarifvertrag ganz oder teilweise abgelöst wird.

(2) Die oberste Arbeitsbehörde des Bundes macht die Beendigung des Tarifvertrags im Bundesanzeiger bekannt.