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SHVAufhAnO · Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherungen der Bürger

SHVAufhAnO Art. 4

In forceOfficial text

Änderungen der Tarife finden auf die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsverhältnisse von Beginn des nächsten Beitragszeitraumes ab Anwendung. Der Versicherungsnehmer kann bei einer Anhebung des Beitrages innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung des Versicherers hierüber zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird.