SGG Art. 125
Fünfter Unterabschnitt Urteile und Beschlüsse
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
Fünfter Unterabschnitt Urteile und Beschlüsse
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.