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Verordnung zur Durchführung des Berufsschadensausgleiches nach § 89 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
Contents
- Abschnitt 1 Grundsätzliches
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Grundlagen für die Ermittlung des Durchschnittseinkommens nach § 89 Absatz 3 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
- Abschnitt 2 Zuordnung
- Art. 3 Allgemeine Zuordnung
- Art. 4 Zuordnung in besonderen Fällen
- Art. 5 Zuordnung und Regelung bei mehreren Tätigkeiten oder bei Führen eines gemeinsamen Haushaltes
- Art. 6 Zuordnung bei Nachschaden gemäß § 89 Absatz 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie bei berücksichtigungsfähigem Schaden nach einem Nachschaden
- Abschnitt 3 Derzeitiges Einkommen gemäß § 89 Absatz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
- Art. 7 Zusammensetzung
- Art. 8 Besonderheiten bei der Berücksichtigung einzelner Einkommen
- Art. 9 Einkommen bei Nachschaden gemäß § 89 Absatz 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
- Art. 10 Vergleichswert als fiktives Altersersatzeinkommen
- Art. 11 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen
- Abschnitt 4 Schlussbestimmung
- Art. 12 Inkrafttreten