DE · SGBXIVBSchAV
Verordnung zur Durchführung des Berufsschadensausgleiches nach § 89 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
Съдържание
- Abschnitt 1 Grundsätzliches
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Grundlagen für die Ermittlung des Durchschnittseinkommens nach § 89 Absatz 3 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
- Abschnitt 2 Zuordnung
- чл. 3 Allgemeine Zuordnung
- чл. 4 Zuordnung in besonderen Fällen
- чл. 5 Zuordnung und Regelung bei mehreren Tätigkeiten oder bei Führen eines gemeinsamen Haushaltes
- чл. 6 Zuordnung bei Nachschaden gemäß § 89 Absatz 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie bei berücksichtigungsfähigem Schaden nach einem Nachschaden
- Abschnitt 3 Derzeitiges Einkommen gemäß § 89 Absatz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
- чл. 7 Zusammensetzung
- чл. 8 Besonderheiten bei der Berücksichtigung einzelner Einkommen
- чл. 9 Einkommen bei Nachschaden gemäß § 89 Absatz 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
- чл. 10 Vergleichswert als fiktives Altersersatzeinkommen
- чл. 11 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen
- Abschnitt 4 Schlussbestimmung
- чл. 12 Inkrafttreten