SGB 6 Art. 118aAnpassungsmitteilung
Zweiter Unterabschnitt Auszahlung und Anpassung
Rentenbezieher erhalten eine Anpassungsmitteilung, wenn sich die Höhe des aktuellen Rentenwerts verändert.
Zweiter Unterabschnitt Auszahlung und Anpassung
Rentenbezieher erhalten eine Anpassungsmitteilung, wenn sich die Höhe des aktuellen Rentenwerts verändert.